Partners M&L spol. s r. o. – Gültig für Personalvermittlung, Zeitarbeit und Werkverträge
Im Sinne dieser AGB bedeuten:
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen M&L Partners und ihren Geschäftspartnern in Deutschland und Österreich.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
M&L Partners erbringt folgende Leistungen:
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von M&L Partners zustande.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragsdauer und für 12 Monate danach keine von M&L Partners vorgestellten Kandidaten direkt oder indirekt anzustellen oder Dritten zugänglich zu machen.
Verstößt der Auftraggeber gegen dieses Verbot, ist eine Vertragsstrafe in Höhe der üblichen Vermittlungsprovision fällig.
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht über die Vertragsbeendigung hinaus fort.
M&L Partners haftet nur für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Für Verzögerungen oder Fehler durch Dritte oder äußere Umstände (höhere Gewalt) übernehmen wir keine Haftung.
Die Gesamthaftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Vergütung richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Konditionen. Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
Die Laufzeit ist individuell geregelt. Ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
M&L Partners verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO und den slowakischen Datenschutzgesetzen. Details siehe unsere Datenschutzerklärung.
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien) entbinden beide Parteien für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Dauert die Störung länger als drei Monate, kann jede Partei den Vertrag kündigen.
Gerichtsstand ist der Sitz von M&L Partners in der Slowakei. Es gilt slowakisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.