Governance

Compliance-Richtlinie.

Wie wir intern sicherstellen, dass jeder Einsatz rechtssicher, dokumentiert und prüffähig ist – verbindlich für Geschäftsführung, Koordinatoren und jede Fachkraft.

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1. Grundsatz & Geltung

Partners M&L erbringt Bauleistungen ausschließlich als Werkvertrag (kein Personalverleih). Diese Richtlinie ist verbindlich für alle Mitarbeitenden, Koordinatoren und eingesetzten Fachkräfte. Sie übersetzt gesetzliche Pflichten (A1/VO (EG) 883/2004, MiLoG/AEntG, § 48b EStG, SOKA-GERÜSTBAU, DGUV) in konkrete, nachprüfbare Arbeitsschritte.

2. Individuelle Integrität

3. Schritt-für-Schritt-Bindung an Nachweise

Operative Schritte sind an den Nachweis ihrer Voraussetzung gebunden. Ohne hinterlegten, gültigen Nachweis wird der Folgeschritt nicht freigegeben:

4. Prozess- und Nachweis-Evidenz (EDV)

Jeder Schritt wird revisionssicher protokolliert (wer, wann, welcher Nachweis). Verwaltet wird dies über unser internes System, die M&L Compliance Engine – ein überwiegend regelbasiertes/skript­gesteuertes System für einen einheitlichen, reproduzierbaren Prozess. KI-Komponenten werden nur als Human-in-the-Loop und ausschließlich auditierbar eingesetzt; Freigaben treffen Menschen. So sind Nachweise gegenüber Behörden (Zoll/FKS, Finanzamt, SOKA) jederzeit abrufbar.

5. Verantwortung & Aktualisierung

Die Geschäftsführung verantwortet die Einhaltung dieser Richtlinie und prüft sie mindestens jährlich sowie bei Rechtsänderungen. Verstöße führen zu sofortiger Korrektur und ggf. zum Stopp des Einsatzes. Die vollständige Compliance-Mappe stellen wir auf Anfrage bereit: compliance@partners-ml.de.

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